Bausparen und VL

Bausparen und

Vermögenswirksame Leistungen

Kontakt:

Unterlagen anfordern bzw. beraten lassen:

Tel.09492 6019193

Email: fritz.meier@geld-werte.de




Bausparen:

Die Grundlage für Immobilienfinanzierungen.


Bausparen  mit den besten Bedingungen,

durch die Vielzahl von Anbietern.


Top-Zins mit Zinsgarantie,

Variable Darlehensraten und

Darlehenslaufzeiten

Planungssicherheit 


Staatliche Förderungen möglich

Anlage von Vermögenswirksame Leistungen

und noch viele weitere Vorteile.





Vermögenswirksame Leisungen:

Extra Geld vom Chef

und staatliche Förderungen möglich.

Vermögenswirksame Leistungen

VL-Sparen mit Extra-Geld vom Chef

und es gibt noch staatliche Zuschüsse, die sind einkommensabhängig.

VL-Rate bis zu 40 Euro im Monat

Vertragslaufzeit mind. 7 Jahre




Verwendung der VL

Investmentsparvertrag:

Nach Ablauf der 7 Jahre kann die fällige Sparsumme für private Anschaffungen verwendet werden

Bausparvertrag:

Die Sparsumme kann zur Auszahlung beantragt werden und es besteht die Möglichkeit für ein Bauspardarlehen.

Altersvorsorge:

Die VL-Beiträge können in einen AVWL-Vorsorgevertrag für die Altersvorsorge eingezahlt und noch weitere steuerliche Vorteile genutzt werden.

Beratungen und Anträge für Vermögenswirksame Leistungen:

Die Beratungen für die VL und die Anträge können bei uns angefordert werden.

Tel. 09492 6019193

Email: fritz.meier@geld-werte.de




Staatliche Förderungen


Vermögenswirksame Leistungen:

Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an Ihrer Vermögensbildung.

Bei einem Bausparvertrag oder Aktienfonds erhalten Sie ev. die Arbeitnehmersparzulage als staatliche Förderung.

  • Bei einem Bausparvertrag beträgt die Höhe der Förderung 9 %.
  • Bei einem Höchstbetrag von 470 Euro an VL entspricht das einer Zulage von maximal 43 Euro pro Jahr.
  • Die Einkommensgrenze (= zu versteuerndes Einkommen) liegt bei 17.900 Euro für Alleinstehende.
  • Beim Fondssparen beträgt die Höhe der Förderung 20 %.
    Bei einem Höchstbetrag von 400 Euro an VL entspricht das einer Arbeitnehmersparzulage von maximal 80 Euro pro Jahr.
    Die Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens liegt bei 20.000 Euro für Alleinstehende


Bausparen

  • Wohnungsbauprämie ist möglich, es gibt 10 Prozent Wohnungsbauprämie.

  • Förderung:

    Alleinstehend, jährlich geförderte Sparleistung 700 €, max. Prämie 70 €

  • Verheiratet, jährl. geförderte Sparleistung 1.400 €, max. Prämie 140 €

  • Einkommensgrenzen:
    (es gilt das zu versteuernde Einkommen, der Bruttolohn kann deutlich höher sein)

  • 35.000 € bei Alleinstehende

  • 70.000 € bei Verheiratete
    Die Angaben sind ohne Gewähr, die staatlichen Zulagen können sich jederzeit ändern.